Berufliche Tätigkeiten bringen stets verschiedene Gefährdungen mit sich. Arbeitgeber sind daher in der Pflicht, Unfällen ihrer Mitarbeiter bei der Arbeit zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren für ihre Beschäftigen zu minimieren. Die Vorgaben dazu ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Unterweisung der Beschäftigten gemäß § 4 Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Unternehmer sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Die Unterweisung muss wiederholt werden, wenn es dazu einen konkreten Anlass gibt (z.B. Änderungen in den betrieblichen Abläufen), sie muss aber mindestens einmal jährlich erfolgen. Der Unternehmer ist außerdem nachweispflichtig, d.h. er muss dokumentiert haben, dass die Unterweisung stattgefunden hat. Inhalte einer solchen Unterweisung sind neben den für den jeweiligen Arbeitsbereich geltenden Vorgaben und mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, insbesondere Maßnahmen zur Verhütung Gesundheitsgefahren und Unfällen.
Diese Kurs umfasst eine Grundunterweisung gem. § 4 DGUV Vorschrift 1 mit den folgenden Inhalten:
- Rechte und Pflichten (des Arbeitnehmers )
- Erste Hilfe
- Verhalten im Brandfall
- Suchtmittel am Arbeitsplatz
- Hautschutz & Hautreinigung
- Führen von Fahrzeugen
Alle Themeninhalte werden durch strukturiert aufgebaute Lehrvideos vermittelt. Es wird sichergestellt, dass Teilnehmer die Videos angesehen haben, bevor Sie diesen Online-Kurs zur Grundunterweisung abschließen können. Als Nachweis erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung nach dem Absolvieren des Kurses, die ein Jahr gültig ist. Die Teilnahmebescheinigung wird auf den jeweiligen Teilnehmer ausgestellt, sie kann direkt online als PDF heruntergeladen werden und dient als Nachweis der durchgeführten Grundunterweisung.